Verkehrsrecht

Der Straßenverkehr ist gefährlich. So bereits der Bundesgerichtshof in einer lang zurück liegenden Entscheidung. Dem ist kaum etwas hinzuzusetzen!

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Haftpflichtversicherer gehen im Rahmen des so genannten Schadensmanagements immer häufiger dazu über, dem jeweils Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten.

Hier stoßen jedoch zwei Interessenlagen aufeinander. Zum einen das Interesse der Haftpflichtverischerung, den zu zahlenden Schadensbetrag möglichst klein zuhalten und zum anderen das Interesse des Geschädigten, wenigstens so gestellt zuwerden, als wenn der Unfall nicht passiert wäre und nicht noch Geld „zuzusetzen“.

Ich berate und vertrete Sie kompetent in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche.

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